ußgeldtabelle: So werden Fehler beim Abbiegen sanktioniert
Tatbestand | Punkte | Bußgeld (€) | Fahrverbot |
---|---|---|---|
ohne ein anderes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen abgebogen | 40.- | nein | |
ohne ein anderes Fahrzeug vorbeifahren zu lassen abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 140.- | 1 Monat |
nicht voreinander links abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 70.- | nein |
ohne besondere Rücksicht auf einen Fußgänger abgebogen, mit Gefährdung | 1 | 140.- | 1 Monat |
Gefährdung eines anderen Verkehrsteilnehmers aufgrund eines Wende- oder Rückfahrmanövers oder während dem Abbiegen auf ein Grundstück | 1 | 80.- | nein |
innerorts mit einem Lkw beim Rechtsabbiegen nicht Schrittgeschwindigkeit gefahren | 1 | 70.- | nein |
Bußgeldrechner bei Abbiegeverstößen
Sind Sie an einer Kreuzung oder Straßeneinmündung falsch abgebogen, welche Strafe ist dann zu erwarten? Welche Konsequenzen dieses Fehlverhalten nach sich zieht, können Sie mit unserem Bußgeldrechner ermitteln. Wählen Sie Ihren Verstoß aus, klicken Sie auf “Berechnen” und schon zeigt unser Rechner, mit welchem Bußgeld Sie laut Bußgeldkatalog für das Abbiegen zu rechnen haben.
Auf der Vorfahrtstraße fährt es sich bequem und leicht. Wird aber die Straße durch Abbiegen verlassen, ist erhöhte Aufmerksamkeit gefordert. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt für die jeweiligen Abbiegevorgänge bestimmte Regelungen fest.
Eine Nichteinhaltung im Straßenverkehr wird dabei je nach Schwere des Verstoßes geahndet. Der neue Bußgeldkatalog 2021 sieht dabei ein Bußgeld von bis zu 140 Euro vor. Wenn Sie falsch abbiegen, kann die Strafe also durchaus hoch ausfallen.
Möchten Sie keinen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, sollten Sie sich im Folgenden darüber informieren, wie Sie korrekt nach rechts oder links abbiegen.
Richtig abbiegen laut StVO: Das ist zu beachten
Fehler beim Abbiegen können schnell zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer führen. Grundsätzlich zählen Abbiegeunfälle mit Radfahrerbeteiligung zu den häufigsten Unfällen. Gerne vergessen Autofahrer den Schulterblick oder andere ungünstige Umstände führen zum Unfall. Gleiches gilt für Lkw: Laut Angaben der Unfallforschung der Versicherer (UDV) kommen pro Jahr rund 70 Radler bei einem Unfall mit einem Lkw ums Leben. In einem Drittel der Fälle handelt es sich um Abbiegeunfälle.
Unter dem Abbiegen wird die Änderung der Fahrrichtung nach rechts oder links an Einmündungen oder Kreuzungen verstanden. Diese Orte werden auch Knotenpunkte genannt. Ein richtiges Abbiegeverhalten im Straßenverkehr erfordert vor und während des Abbiegevorgangs die Einhaltung festgelegter Regelungen.
Zunächst: Ankündigung des Abbiegens
Möchten Sie nach den Regelungen der StVO richtig abbiegen, müssen Sie Ihre Absicht rechtzeitig und korrekt ankündigen. Autofahrer müssen hierfür den jeweiligen Fahrtrichtungsanzeiger verwenden. Radfahrer geben ihre Absicht mit einem Handzeichen bekannt.
Aufgepasst: Nicht zu früh blinken! Für Unfallfolgen durch zu frühes Blinken kann die Mitschuld bis zu 50 Prozent betragen.
Korrekt nach rechts abbiegen
Möchte ein Fahrer nach rechts abbiegen, hat er sein Fahrzeug rechtzeitig möglichst weit rechts einzuordnen. Für das Rechts-Abbiegen ohne ordnungsgemäßes Einordnen werden nach dem neuen Bußgeldkatalog 10 Euro fällig. Entsteht dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder eine Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 30 Euro bzw. 35 Euro.
Mehrspuriges Abbiegen: Hier sollten Autofahrer darauf achten, nicht „in der falschen Spur“ zu landen. Seien Sie dort also besonders aufmerksam!
Nach links abbiegen: Regeln laut StVO
Wer nach links abbiegen will, hat sein Fahrzeug möglichst mittig einzuordnen. Bei Fahrbahnen für nur eine Richtung sollte er möglichst weit links fahren. Schienenfahrzeuge dürfen dabei durch das Einordnen nach links keinesfalls behindert werden.
Nicht vergessen: Vorfahrt gewähren
Wenn Sie abbiegen, müssen Sie den entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen. Hierzu zählen auch Fußgänger und Fahrräder, denn diese werden besonders gerne übersehen. Denken Sie daran: Sie müssen Radfahrer auch durchlassen, wenn diese auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren.
Beachten Sie: Missachten Sie die Vorfahrt beim Abbiegen, können Bußgelder, Punkte in Flensburg und sogar Fahrverbote fällig werden: Ein Abbiegen ohne Entgegenkommende durchzulassen wird nach dem Verkehrsrecht mit einem Bußgeld in Höhe von 40 Euro geahndet. Bei einer zusätzlichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer gibt es neben einem Bußgeld von 140 Euro zusätzlich einen Punkt in Flensburg sowie ein Fahrverbot von einem Monat.
Doppelte Rückschaupflicht
Vor dem Einordnen und vor dem Abbiegen müssen Sie auf den Verkehr achten. Der so genannte „Schulterblick“ ist hier verpflichtend. Eine Ausnahme gilt, wenn eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist.
Voreinander abbiegen: Regelfall an Kreuzungen
Wollen Sie nach links abbiegen, ist den Rechtsabbiegern aus der entgegengesetzten Richtung Vorfahrt zu gewähren. Treffen allerdings zwei Linksabbieger aufeinander, müssen die Fahrzeugführer in der Regel voreinander abbiegen – es sei denn, die Verkehrslage oder die Kreuzung erfordern es, dass die Fahrzeuge aneinander vorbeifahren.
Wenn zwei Verkehrsteilnehmer beim Linksabbiegen nicht voreinander abbiegen und entsteht dabei eine Gefährdung, wird ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig.
Zusätzlich erhält der Autofahrer einen Punkt in Flensburg. Eine genaue Übersicht der Bußgelder und Punkte für Verkehrsdelikte im Rahmen des Abbiegens gibt Ihnen die oben angeführte Tabelle.
Grünpfeil-Regelung: Trotz roter Ampel abbiegen
Die Grünpfeil-Regelung besagt, dass Sie trotz roter Ampel unter bestimmten Voraussetzungen nach rechts abbiegen dürfen. Nachdem der Fahrer an der Haltelinie oder der Ampel angehalten und sich vergewissert hat, dass beim Abbiegen keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, darf er in die Straße einbiegen. So muss ein Fahrer dank Grünpfeil-Schild nicht darauf warten, bis die Ampel wieder grün wird.
Aufgepasst: Verstöße gegen die Grünpfeil-Regelung werden besonders schwer geahndet. Hält der Fahrer nicht an der Haltelinie, wird ein Bußgeld von 70 Euro fällig. Zusätzlich gibt es einen Punkt in Flensburg. Werden außerdem Verkehrsteilnehmer behindert, erhöht sich das Bußgeld auf 100 Euro, bei einer Gefährdung sogar auf 150 Euro. Der Punkt bleibt in beiden Fällen bestehen.