Bußgelder – Abblendlicht nicht eingeschaltet

VerstoßPunkteBußgeld (€)Fahr­verbot
Nicht die vorge­schriebenen Beleuch­tungs­einrich­tungen benutzt, obwohl es die Sichtver­hältnisse erforderten020.-nein
… mit Gefähr­dung025.-nein
… mit Unfall035.-nein
Nur mit Begren­zungs­leuchten (Standlicht) gefahren, obwohl die vor­geschrie­benen Beleuch­tungs­einrich­tungen (Abblend­licht) benutzen werden mussten010.-nein
… mit Gefährdung­015.-nein
… mit Unfall035.-nein
Am Tag nicht mit Abblend­licht gefahren, trotz erheblicher Sicht­be­hinderung inner­halb geschlos­sener Ort­schaft durch Regen, Nebel oder Schnee­fall025.-nein
… mit Unfall035.-nein
Am Tag nicht mit Abblend­licht gefahren, trotz erheb­licher Sicht­behin­derung außer­halb geschlos­sener Ort­schaft durch Regen, Nebel oder Schneefall160.-nein
… mit Gefähr­dung175.-nein
… mit Unfall190.-nein
Am Tag das Kraft­rad nicht mit Ab­blend­licht oder Tagfahr­leuchten gefahren010.-nein
… mit Gefähr­dung015.-nein
… mit Unfall035.-nein

Bestimmte Verstöße im Straßenverkehr werden nach dem Bußgeldkatalog 2021 mit hohen Bußgeldern, Punkten und monatelangen Fahrverboten geahndet – wie zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen). Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, die mit der Fahrzeugbeleuchtung zusammenhängen, sind die Sanktionen in der Regel etwas weniger hart.

Nichtsdestotrotz sind Beleuchtungen im Verkehr für die Sicherheit unerlässlich. Neben unter anderem dem Warnblinklicht und dem Fernlicht, ist das Abblendlicht ein pflichtmäßiger Bestandteil der Fahrzeugbeleuchtung.

Als Abblendlicht-Farbe bzw. für die Beleuchtung der Fahrbahn durch die Scheinwerfer darf nach § 50 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nur weißes Licht verwendet werden.

Wozu dient das Abblendlicht?

Das Abblendlicht dient – im Gegensatz zum Fernlicht – dazu, geringere Sichtweiten bis zu einer Entfernung von maximal 50 Metern vor dem Fahrzeug zu beleuchten. Das Abblendlicht sollte vor allem  bei schlechter Sicht, die wetterbedingt durch z.B. Regen, Nebel oder Schneefall verursacht wird, verwendet werden. Dabei müssen Fahrer darauf achten, dass der Gegenverkehr und andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden. Weiterhin ist das Abblendlicht in der Morgen- und Abenddämmerung sowie bei Dunkelheit einzuschalten.

Wenn Sie das Abblendlicht einstellen, leuchtet das Abblendlicht-Symbol auf. Diese Kontrollleuchte ist grün.

Welche Maßnahmen sieht der Bußgeldkatalog im Rahmen des Abblendlichts vor?

Auf das Abblendlicht weist das Zeichen, welches ganz rechts zu finden ist, hin.
Auf das Abblendlicht weist das Zeichen, welches ganz rechts zu finden ist, hin.

Auch wenn die Maßnahmen nach der neuen Bußgeldtabelle insgesamt niedrig ausfallen, was die Verstöße in Bezug auf die Fahrzeugbeleuchtung betrifft, so sind die bei Beleuchtungsverstößen drohenden Sanktionen doch nicht zu vernachlässigen.

Es drohen folgende Bußgelder bei falscher, fehlender oder fehlerhaften Beleuchtung:

  • Fährt ein Autofahrer trotz erheblicher Sichtbehinderung durch Schneefall, Nebel oder Regen am Tag außerhalb geschlossener Ortschaften ohne Abblendlicht, wird nicht nur ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig, zudem erhält er zusätzlich ein Punkt in Flensburg. Ein Fahrverbot wird in diesem Fall nicht verhängt.
  • Innerorts werden für denselben Verstoß 20 Euro fällig. Weitere Folgen gibt es aber nicht. Die mildere Strafe resultiert dabei aus der niedrigeren Gefahr, die innerorts in der Regel besteht. Hier sind die Straßen nämlich meist beleuchtet.
  • Im Tunnel muss das Abblendlicht immer eingeschaltet werden. Eine Missachtung der Pflicht führt in diesem Fall zu einem Bußgeld von 10 Euro.

Asymmetrisches Abblendlicht

Scheinwerfer sind in der Regel so konzipiert, dass sie asymmetrisches Licht ausstrahlen. Das heißt, dass z.B. in Ländern wie Deutschland, wo Rechtsverkehr besteht, die rechte Fahrbahn stärker ausgeleuchtet wird als die linke. Das bietet den Vorteil, dass einerseits der Gegenverkehr weniger stark geblendet wird und andererseits Verkehrsteilnehmer am rechten Straßenrand schneller erkannt werden können.

Scheinwerfer für das Abblendlicht sollten Sie immer von Schnee und Dreck befreien.
Scheinwerfer für das Abblendlicht sollten Sie immer von Schnee und Dreck befreien.

Für das genaue Einstellen der Scheinwerfer sieht die StVZO genaue Regelungen vor. So heißt es zum Beispiel in §50 Abs. 6 StVZO :

“Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15 Grad nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21a etwas anderes bestimmt ist.”

Nutzen Sie die Beleuchtung nicht vorschriftsmäßig, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig. Entsteht dabei eine Gefährdung oder eine Sachbeschädigung, erhöhen sich die Bußgelder auf 25 Euro bzw. 35 Euro.

Zudem ist darauf zu achten, dass die Beleuchtungseinrichtungen nicht verschmutzt oder verdeckt sind. Auch hier werden 20 Euro fällig. Wenn der Zustand zusätzlich zu einer Gefährdung oder einer Sachbeschädigung führt, erhöht sich der zu zahlende Betrag entsprechend auf 25 Euro bzw. auf 35 Euro.

Krafträder müssen nach dem Verkehrsrecht in jedem Fall und unabhängig von den Wetterverhältnissen mit Abblendlicht fahren.

LED-Abblendlicht – Ein neuer Trend im Aufkommen

Besonders beliebt bei Autofahrern sind die LED-Leuchten wegen ihrer starken Leuchtkraft und dem niedrigem Stromverbrauch. Zudem gelten sie als langlebig. Anders als in den USA ist in Europa die Verwendung von LED-Leuchten an Fahrzeugen erst seit 2010 erlaubt.

Wann müssen Sie das Fernlicht einschalten?

Auf ein eingeschaltetes Abblend- bzw. Fernlicht weist ein Symbol in grün bzw. blau hin.
Auf ein eingeschaltetes Abblend- bzw. Fernlicht weist ein Symbol in grün bzw. blau hin.

Neben dem Abblendlicht gibt es, wie bereits erwähnt, auch das Fernlicht. Wie der Name schon sagt, hat es eine größere Reichweite als das Abblendlicht. Es kann etwa einen Bereich von 100 bis 200 Metern vor dem Fahrzeug beleuchten.

Da hier die Blendwirkung größer ist, müssen Fahrer sofort abblenden, wenn ihnen andere Fahrzeuge entgegenkommen oder sie sich vorausfahrenden Kfz nähern. Auch Passanten oder Radfahrer dürfen nicht geblendet werden. Ist eine durchgehende Straßenbeleuchtung vorhanden, dürfen Sie das Fernlicht nicht einschalten.

Doch wo und wann sollten Sie die spezielle Fahrzeugbeleuchtung einsetzen? Grundsätzlich empfiehlt sich der Einsatz des Fernlichts bei Fahrten auf Landstraßen in der Dämmerung oder bei Dunkelheit. Gut zu wissen: Sie dürfen das Fernlicht auf der Autobahn einsetzen – allerdings nur, wenn der Mittelstreifen lichtdicht ist. Auch hier besteht ansonsten die Gefahr der Blendung des entgegenkommenden Verkehrs.

Auf ein angeschaltetes Fernlicht weist eine Kontrollleuchte im Armaturenbrett hin. Das angezeigte Symbol ähnelt dem für das Abblendlicht. Es leuchtet jedoch nicht grün. Vielmehr weist auf das Fernlicht die Farbe blau hin.Bei Nebel oder Schnee sollten Sie das Fernlicht besser nicht einschalten. Die Feuchtigkeit in der Luft wirft das ausgestrahlte Licht zurück und kann dann den Fahrer blenden. Bei Sichtweiten von unter 50 Metern und erheblichen Sichtbehinderungen durch Nebel, Schneefall oder Regen sollten Sie statt ern- oder Abblendlicht lieber die Nebelscheinwerfer einsetzen.

Was ist das Tagfahrlicht?

Schalten Sie das Abblendlicht auch am Tage ein, sorgt dies für mehr Sicherheit.
Schalten Sie das Abblendlicht auch am Tage ein, sorgt dies für mehr Sicherheit.

Zusätzlich sind moderne Fahrzeuge mit dem sogenannten Tagfahrlicht ausgestattet. Seit Februar 2011 muss jedes Neufahrzeug über diese spezielle Beleuchtungseinrichtung verfügen. Doch worin unterscheiden sich Tagfahr- und Abblendlicht eigentlich genau?

Beim Tagfahrlicht brennen auch tagsüber ständig Leuchten am Auto. Im Gegensatz zum Abblendlicht geht es nicht darum, die Straße auszuleuchten. Vielmehr ist von Bedeutung, dass andere Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug schneller erkennen können. Das erhöht die Sicherheit im Straßenverkehr.

Bei Motorrädern ist in diesem Zusammenhang Folgendes zu beachten: Laut § 17 Abs. 2a StVO müssen Motorräder auch am Tage entsprechende Beleuchtungseinrichtungen einschalten. Es bietet sich das Tagfahrlicht fürs Motorrad an, falls das Zweirad damit ausgestattet ist. Doch es kann auch das Abblendlicht verwendet werden.

Besonders aufmerksam müssen Kfz-Fahrer sein, die im Ausland unterwegs sind. Im Gegensatz zu Deutschland gilt in vielen Ländern auch tagsüber eine gesetzlich festgelegte Lichtpflicht. Dazu zählen unter anderem Bulgarien, Dänemark und Finnland. Verstoßen Sie gegen die Regel, müssen Sie mit Sanktionen rechnen. Sind Sie beispielsweise am Tage ohne eingeschaltetes Abblend- oder Tagfahrlicht in der Schweiz unterwegs, müssen Sie mit einem Bußgeld von rund 30 Euro rechnen.Beachten Sie: Auch wenn seit 2011 das Tagfahrlicht Pflicht für Neuwagen ist, so müssen ältere Modelle nicht zwingend damit ausgerüstet werden.

Bußgeldkatalog zum Abblendlicht: Welche Sanktionen drohen?