Darf man bei Stau auf der Autobahn aus dem Auto aussteigen? Ist es erlaubt zu wenden? Oder über den Standstreifen abzufahren? Was Sie wissen sollten, wenn Sie längere Zeit im Stau stecken.

  • Auch bei längerem Stillstand: Aussteigen verboten
  • Bereits bei stockendem Verkehr: Rettungsgasse bilden
  • Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert

Stau auf der Autobahn: Gerade bei sommerlichen Temperaturen und auf dem Weg in den Urlaub macht das lange Sitzen im Fahrzeug irgendwann allen Insassen zu schaffen. Einfach mal kurz raus aus dem Auto und die Beine vertreten? Acht Tipps und Regeln, was im Stau erlaubt ist und was nicht.

Verboten: Auf der Autobahn aussteigen

Auch wenn Sie es bei sengender Hitze im Wagen nur schwer aushalten: Laut Straßenverkehrsordnung (§ 18 Abs. 9 Satz 1) ist Aussteigen auf der Autobahn nicht gestattet – außer zur Sicherung einer Unfallstelle. Meist ist die Polizei bei längeren Störungen, wie zum Beispiel einer Vollsperrung, nachsichtig, wenn es jemandem im Fahrzeug zu heiß oder gar übel wird. Aber auch dann gilt: keine ausgiebigen Spaziergänge auf der Autobahn unternehmen, sondern immer in der Nähe des Fahrzeugs bleiben! Und ganz wichtig: Bei einem Unfall auf keinen Fall die Rettungskräfte behindern.

Rettungsgasse bilden – und zwar rechtzeitig

Was in der Praxis leider häufig immer noch nicht funktioniert: Schon wenn der Stau entsteht, also bereits bei stockendem Verkehr, müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich hier nicht an die Regeln halten, wurden drastisch erhöht: auf 200 bis 320 Euro. Die genauen Regelungen und eine konkrete Übersicht der Strafen gibt es hier.

Rechts überholen im Stau: Wann es erlaubt ist

Rechts überholen ist nur dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Ist der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen in Bewegung, darf rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholt werden. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine saftige Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.

Rückwärts fahren und wenden tabu – bis auf eine Ausnahme

Auf der Autobahn rückwärts zu fahren oder zu wenden, ist immer verboten. Bis auf eine spezielle Situation: Die Polizei fordert die Autofahrer bei länger andauernden Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen dem Sünder eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

Ohne Stau in den Urlaub: Die richtige Planung

Vor allem während der Sommerferien sind die Autobahnen überfüllt, endlose Staus und lange Wartezeiten sind vorprogrammiert. Wer schnellstmöglich und stressfrei in die Ferien starten möchte, sollte richtig und rechtzeitig planen. Wichtig dabei sind vor allem Reiseroute und Reisetermin. Geeignete Tage sind Dienstag und Mittwoch, die denkbar schlechtesten Freitag und Samstag. Das gilt auch bei der Rückreise.

Wer am Wochenende starten muss, sollte sich vorher über die Baustellen- und Stausituation auf der Reiseroute und mögliche Alternativen informieren. Erholungspausen gehören ebenfalls zu einer entspannten Fahrt in die Ferien. 

Standstreifen für Pannenfahrzeuge freihalten

Der Standstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Einzige Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Das grundlose Anhalten auf dem Standstreifen ist ebenfalls verboten.

Telefonieren: Nur, wenn der Motor aus ist

Auch im Stau gilt: Telefonieren im Auto ohne Freisprechanlage ist verboten. Außer, Sie haben den Motor abgeschaltet. Dann darf das Gerät in die Hand genommen werden. Ein Verstoß gegen das Handyverbot kostet ein Bußgeld von 100 Euro bis 200 Euro, bringt zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Motorräder: Durchschlängeln verboten

Motorradfahrer dürfen sich nicht zwischen den Fahrzeugen hindurchschlängeln. Das wird mit einer Geldbuße von 100 Euro und einem Punkt geahndet. Links überholen ist bei genügend Seitenabstand erlaubt.

Mehr Informationen zum Thema Motorradfahren bei Hitze lesen Sie hier.

An Engstellen: Einfädeln lassen

Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. In der Praxis wird diese Vorschrift oft als Vordrängeln missverstanden, soll aber den Verkehr am Laufen halten und für eine möglichst reibungslose Weiterfahrt sorgen.

So verhalten Sie sich bei einem Stau richtig