Den Behörden bleibt für Ahndung und Vollstreckung nicht ewig Zeit

Im Allgemeinen legt eine Verjährungsfrist per Definition fest, ab wann bestimmte Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Im deutschen Rechtssystem gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, bezogen etwa auf Unterhalts- oder Schadenersatzansprüche, aber auch auf Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Gebote und Verbote. Im Straßenverkehr kommen dabei grundsätzlich zwei verschiedene Rechtsbereiche infrage: das Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht. Beide kennen unterschiedliche Verjährungsfristen, die wir im Folgenden näher beleuchten wollen.

Verjährungsfristen: Übersicht zur Ordnungswidrigkeit

GeldbußeVerjährungs­fristen
Verfolgungs­verjährung (vgl. §§ 31 OWiG, 26 Abs. 3 StVG)
… im Höchst­maß mehr als 15.000 € vorgesehen3 Jahre
… im Höchst­maß 2.501 € bis 15.000 € vorgesehen2 Jahre
… im Höchst­maß 1.001 € bis 2.500 € vorgesehen1 Jahr
… im Höchst­maß bis 1.000 € vorgesehen6 Monate
… bei Verkehrs­ordnungs­widrigkeiten (außer Alkohol und Drogen am Steuer)*3 Monate
Vollstreckungs­verjährung (vgl. § 34 OWiG)
… mehr als 1.000 € rechts­kräftig verhängt5 Jahre
… bis 1.000 € rechts­kräftig verhängt3 Jahre
* sofern noch kein Bußgeld­bescheid erlassen oder eine Klage erhoben wurde

Verjährungsfristen: Tabelle für Straftaten

StrafmaßVerjährungs­fristen
Verfolgungs­verjährung (vgl. § 78 StGB)
… im Höchst­maß lebens­lange Freiheits­strafe angedroht*30 Jahre
… im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 10 Jahren angedroht20 Jahre
… im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 5 bis 10 Jahren angedroht10 Jahre
… im Höchst­maß Freiheits­strafe von mehr als 1 bis 5 Jahren angedroht5 Jahre
… im Höchst­maß Freiheits­strafe bis 1 Jahr angedroht3 Jahre
Vollstreckungs­verjährung (vgl. § 79 StGB)
… Freiheits­strafe von mehr als 10 Jahren verhängt25 Jahre
… Freiheits­strafe von mehr als 5 bis 10 Jahren verhängt20 Jahre
… Freiheits­strafe von mehr als 1 bis 5 Jahren verhängt10 Jahre
… Freiheits­strafe bis zu 1 Jahr oder Geld­strafe über 30 Tages­sätzen verhängt5 Jahre
… Geldstrafe bis zu 30 Tages­sätzen verhängt3 Jahre
* Ausnahme: Mord (§ 211 StGB) verjährt nie
Verjährungsfristen: Wann verjähren Ordnungswidrigkeit & Straftat?
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