Allgemeine Informationen
Auf Schweizer Straßen hängt die Gebührenpflicht vom Gewicht des Fahrzeugs ab. Fahrzeuge bis 3,5 t zGG benötigen auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung eine Vignette. Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten. Außerdem gibt es gebührenpflichtige Tunnel und Autoverladungen.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Bestimmungen für Gespanne
Anhänger benötigen eine eigene Vignette, auch wenn für das Zugfahrzeug von über 3,5 t zGG die Schwerverkehrsabgabe entrichtet wird.
In Alpentunneln und auf Pässen sind andere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.
Bestimmungen für Wohnmobile
Fahrzeuge über 3,5 t zGG müssen auf allen Straßen eine Schwerverkehrsabgabe entrichten.
In Alpentunneln und auf Pässen sind weitere Differenzierungen und Einschränkungen möglich.
Übersichtskarte
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Vignette
Verkaufsstellen
Die Vignette ist im Vorverkauf in den ADAC Vertriebsstellen, über den ADAC Online-Shop oder telefonisch unter 0800-5 10 11 12 (Mo-Sa 8-20 Uhr) sowie an Grenzstationen und ÖAMTC-Stützpunkten erhältlich.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Preise
Die Vignette kostet 38,50 EUR oder 40 CHF.
Kraftfahrzeuge sowie Anhänger bis 3,5 t zGG benötigen jeweils eine eigene Vignette. Anhänger bis 3,5 t zGG, die von einem Fahrzeug über 3,5 t zGG gezogen werden, benötigen zusätzlich zur Schwerverkehrsabgabe ebenfalls eine Vignette. Gültig ist sie im aufgedruckten Jahr sowie im Dezember des Vorjahres und im Januar des Folgejahres, also insgesamt 14 Monate.
Die Klebevignette muss von außen gut sichtbar und kontrollierbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden; bei Motorrädern ist sie an ein nicht auswechselbares, leicht zugängliches Teil zu kleben.
Um Probleme bei Kontrollen zu vermeiden, sollten Vignetten nach Ablauf ihrer Gültigkeit von der Windschutzscheibe entfernt werden.
Vignettenersatz bei Glasbruch
Bei einem Bruch der Windschutzscheibe können die Schweizer Zollämter eine Ersatzvignette ausgeben. Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- die Rechnungskopie der Werkstatt für das Auswechseln der Windschutzscheibe,
- die abgelöste Vignette samt unterem Vignettenabschnitt (Quittungsabschnitt) und/oder dem Windschutzscheiben-Teil mit der kompletten noch aufgeklebten Vignette,
- die Bestätigung der Versicherung, dass die Kosten für eine Ersatzvignette nicht in der Schadenssumme enthalten sind.
Ein Antrag auf Vignettenersatz kann bei der Eidgenössischen Zollverwaltung eingereicht werden:
Eidgenössische Zollverwaltung
Verkehrsabgaben
Taubenstrasse 16
3003 Bern
Telefon: +41 58 467 15 15
E-Mail: zentrale-vignette@ezv.admin.ch
Tunnel
Großer St. Bernhard Straßentunnel (Schweiz-Italien)
Bourg-Saint-Pierre (Wallis/Schweiz) – St. Rhemy-en-Bosses (Aostatal/Italien), Länge 5,8 km.
Fahrzeug inkl. Personen | Einfache Fahrt | Hin- und Rückfahrt 1 |
Kategorie A1: Motorrad, Motorrad mit Beiwagen, Motorrad mit Anhänger | 17,50 CHF 16,50 EUR | 23,50 CHF 22,10 EUR |
Kategorie A2: Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen, Höhe an der Vorderachse unter 1,30 m, Gesamthöhe max. 2 m | 29,50 CHF 27,80 EUR | 47,30 CHF 44,60 EUR |
Kategorie B1: Fahrzeuge mit zwei oder mehr Achsen, Gesamthöhe über 2 m und max. 3 m | 46,00 CHF 43,40 EUR | 73,50 CHF 69,30 EUR |
Preise gültig ab 1.8.2020
1 30 Tage gültig
Die Gebühren können in bar, per Bankkarte oder mit den gängigen internationalen Kreditkarten bezahlt werden (z.B. Visa, Mastercard).
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Munt-la-Schera Straßentunnel (Schweiz-Italien)
Zernez (Schweiz) – Livigno (Italien). Der Tunnel hat nur eine Fahrspur und wird daher wechselseitig im Einbahnverkehr mit Ampeln betrieben. Länge: 3,5 km, max. Höhe: 3,60 m, max. Breite: 2,55 m. Im Zeitraum bis 31.8.21 Mo-Do 20-6 Uhr wegen Sanierung geschlossen, 1.9.-6.12.21 durchgehend gesperrt;
Winterpreise (Dezember-April)
Preise in CHF, Fahrzeug inkl. Personen | Einfache Fahrt (So-Fr) | Einfache Fahrt (Sa) | Hin- und Rückfahrt (So-Fr) | Hin- und Rückfahrt (Sa) |
Personen- und Lieferwagen bis 9 Plätze und bis 3,5 t zGG | 25 20 1 | 35 29 1 | 42 35 1 | 50 42 1 |
Wohnwagen/Wohnmobile | 25 23 1 | 25 23 1 | 44 41 1 | 44 41 1 |
Motorräder | 13 11 1 | 13 11 1 | 20 17 1 | 20 17 1 |
1 bei Online-Kauf
Sommerpreise (Mai-November)
Preise in CHF, Fahrzeug inkl. Personen | Einfache Fahrt (Mo-So) | Hin- und Rückfahrt (Mo-So) |
Personen- und Lieferwagen bis 9 Plätze und bis 3,5 t zGG | 17 15 1 | 28 25 1 |
Wohnwagen/Wohnmobile | 25 23 1 | 44 41 1 |
Motorräder | 13 11 1 | 20 17 1 |
1 bei Online-Kauf
Die gängigsten Kreditkarten (z.B. Visa, Mastercard) werden akzeptiert.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Alpenpässe
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Autoverladungen
Furkatunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)
Realp – Oberwald, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 15 Minuten.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen | 1.12.20.-31.5.21 | 1.6.-30.11.21 |
Kategorie 1: Motorfahrzeuge unter 3,5 t zGG und 3,05 m | 33 | 27 |
Kategorie 2: Motorfahrzeuge unter 3,5 t zGG, mit Anhänger oder über 3,05 m | 54 | 66 |
Kategorie 3: Fahrzeuge über 3,5 t zGG ohne Anhänger (Voranmeldung erforderlich) | 200 | 200 |
Kategorie 4: Motorräder | 20 | 20 |
Ab 1.12.2020 gilt eine neue Tarifstruktur mit nur noch vier Tarifkategorien, abhängig von Höhe und Gewicht des Fahrzeugs.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Lötschbergtunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)
Kandersteg – Goppenstein, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 24 Minuten.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen | Mo-Do | Fr-So, allg. Fei |
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 5 t zGG | 27 | 29,50 |
Online Ticket Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätze, Wohnmobile bis 5 t zGG | 25 | 28 |
Anhänger/Wohnwagen bis 0,75 t zGG | 20 | 20 |
Anhänger/Wohnwagen 0,75 t bis 3,5 t zGG | 27 | 29,50 |
Motorräder über 50 ccm mit/ohne Seitenwagen, Trikes | 19 | 19 |
Euro-Noten werden angenommen, die Umrechung erfolgt zum Tageskurs.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Lötschberg- und Simplontunnel Autoverladung (Schweiz-Italien)
Kandersteg (Schweiz) – Iselle (Italien), 1.5.-16.10.2021, 1-9 Abfahrten pro Woche, Fahrzeit 1 Stunde.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen | |
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen, Wohnmobil bis 5 t zGG | 98 |
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen mit Anhänger bis 0,75 t zGG | 130 |
Pkw bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen mit Anhänger bis 3,5 t zGG | 150 |
Motorrad über 50 ccm mit/ohne Seitenwagen, Trikes | 65 |
Euro-Noten werden angenommen, die Umrechnung erfolgt zum aktuellen Tageskurs.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Oberalp Autoverladung (innerhalb der Schweiz)
Andermatt – Sedrun. Verkehrt zwei- bis dreimal täglich, wenn im Winter die Oberalppass-Straße gesperrt ist. Reservierung bis 18 Uhr am Vortag obligatorisch, Fahrzeit 50 Minuten.
Bei extremer Witterung muss mit dem Ausfall von Fahrten gerechnet werden. Es empfiehlt sich, bei entsprechenden Wetterlagen vor Fahrtantritt rückzufragen.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen 1 | |
Pkw bis 3,5 t zGG | 65 |
Anhänger bis 3,5 t zGG | 35 |
1 Max. Eckhöhe 2,50 m, max. Breite 2,30 m. Motorräder werden nicht befördert
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Simplontunnel Autoverladung (Schweiz-Italien)
Brig (Schweiz) – Iselle di Trasquera (Italien) oder umgekehrt, alle 90 Minuten, Fahrzeit 20 Minuten.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen | |
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen | 26 1 |
Wohnmobil über 3,5 t zGG | 45 |
Anhänger bis 0,75 t zGG | 15 |
Anhänger über 0,75 t bis 3,5 t zGG | 26 |
Motorrad mit/ohne Seitenwagen, Trikes | 15 |
1 Online-Ticket für Pkw: 24 CHF
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Vereinatunnel Autoverladung (innerhalb der Schweiz)
Klosters-Selfranga – Sagliains, tagsüber alle 30 Minuten, Fahrzeit 18 Minuten.
Preise in CHF, einfache Fahrt inkl. Personen | Winter (1.12.-30.4.) | Sommer (1.5.-30.11.) |
Pkw, Wohnmobil bis 3,5 t zGG und max. 9 Sitzplätzen | 39 | 34 |
Pkw, Wohnmobil über 3,5 t bis 5 t zGG | 84 | 52 |
Anhänger/Wohnwagen bis 0,75 t zGG | 22 | 21 |
Anhänger/Wohnwagen über 0,75 t bis 5 t zGG | 39 | 34 |
Motorräder, Trikes bis 1 t zGG | 22 | 21 |
- Fahrplan *
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
Maut für Fahrzeuge über 3,5 t
Schwerverkehrsabgabe
Alle Fahrzeuge (auch schwere Wohnmobile) sowie Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von jeweils über 3,5 t zGG müssen eine Schwerverkehrsabgabe (PSVA) entrichten.
Sie wird für das Befahren aller Straßen (nicht nur Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen mit weiß-grüner Beschilderung) und den Aufenthalt erhoben, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird, z.B. auf einem Campingplatz.
Ausgenommen von der Schwerverkehrsabgabe sind lediglich die Zufahrten von Österreich ins Schweizer Zollausschlussgebiet Samnaun.
Bezahlung
Die Bezahlung der PSVA ist vor Einreise per App „Via“ oder an den Grenzübergängen möglich.
Besetzte Grenzübergänge
Bei der Einreise erhält man nach Bezahlung am Schweizer Zollamt einen auf das Fahrzeug ausgestellten, nicht übertragbaren Zahlungsnachweis (Deklaration), der bei Kontrollen vorzuweisen ist.
Unbesetzte Grenzübergänge
An kleineren, nicht mit Zollbeamten besetzten Grenzübergängen stehen Hinweistafeln, auf denen eine kostenlose Telefonnummer angegeben ist. Mittels Sprachwahl wird man mit der Einsatzzentrale der Grenzwache verbunden, die die weitere Vorgehensweise erklärt. In der Regel nennt man dem Fahrer die Verkaufsstelle (Postamt, Tankstelle), bei der das Fahrzeug anzumelden und die Schwerverkehrsabgabe zu entrichten ist. Der Anruf wird registriert, so dass bei einer Polizeikontrolle die Anmeldung des Fahrzeugs zur Zahlung nachweisbar ist.
Gebühren
Wohnmobile und Wohnanhänger
Die Höhe der Schwerverkehrsabgabe richtet sich nach Gesamtgewicht und der Aufenthaltsdauer. Für Wohnmobile und Wohnanhänger jeweils über 3,5 t zGG beträgt sie:
- für 1 Jahr ab Ausstellung: 650 CHF,
- für 1 bis 11 aufeinander folgende Monate: pro Monat 58,50 CHF,
- für 1 bis 30 aufeinander folgende Tage: pro Tag 3,25 CHF, mindestens aber 25 CHF und höchstens 58,50 CHF,
- für 10 frei wählbare Einzeltage innerhalb eines Jahres: 32,50 CHF (günstig für Reisende, die mehrmals lediglich im 1-Tages-Transit unterwegs sind).
Sachentransport-Anhänger
Bei Sachentransport-Anhängern über 3,5 t zGG richtet sich der Abgabesatz nach der Anhängerlast (pro 100 kg) des Zugfahrzeugs. Es können dieselben Zeiträume wie für Wohnmobile und Wohnanhänger gewählt werden.
* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalt der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.
(Details zu Verlängerungen, Rückerstattungen und Umschreibungen im Merkblatt 15.94)Alle Angaben ohne Gewähr.