Wer soll die LKW-Maut in Deutschland bezahlen?
Fahrzeuge bzw. Lastzüge (LKW mit Anhänger) mit einem technisch zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, die ausschließlich für den Straßenverkehr bestimmt sind oder diesem Zweck dienen, unterliegen auf deutschen Autobahnen und Bundesstraßen der Mautpflicht.
Bei Lastzügen entsteht die Pflicht zur Entrichtung der Straßenmaut nur, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs 3,5 Tonnen übersteigt. Die technisch zulässige Gesamtmasse des Lastzuges errechnet sich aus der Summe der technisch zulässigen Höchstlasten der einzelnen Fahrzeuge.
Von der Beförderungsentgeltpflicht ausgenommen sind insbesondere Busse, Schaustellerfahrzeuge, selbstfahrende Fahrzeuge, Fahrzeuge der Straßenerhaltung und des Straßenbetriebs einschließlich der Straßenreinigung und des Winterdienstes, Einsatzfahrzeuge der Polizei, Feuerwehr und anderer Rettungsdienste, emissionsfreie Fahrzeuge, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge sowie Fahrzeuge zum Transport humanitärer Güter.
Auf welchen Straßen gibt es in Deutschland Maut für LKW?
Die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) veröffentlicht das mautpflichtige Straßennetz im Internet. Unter www.mauttabelle.de sind die Mautstraßen und Bundesstraßen aufgelistet . Die entsprechenden Strecken finden sich auch im Mautstraßenatlas und auf der Deutschlandkarte der Toll Collect GmbH .
LKW-Maut in Deutschland
Der Gesamtbetrag errechnet sich aus der mit dem Fahrzeug bzw. Lastzug auf den mautpflichtigen Straßen zurückgelegten Strecke und dem Mautsatz in Cent pro Kilometer, der einen Anteil für CO₂-Emissionen, Luftverschmutzung, Lärmbelästigung und die anfallenden Infrastrukturkosten enthält. Der Anteil für Lärmbelästigung und Infrastrukturkosten richtet sich nach der Achszahl (auch Liftachsen werden berücksichtigt) und der Gewichtsklasse. Der Anteil für Luftverschmutzung richtet sich nach der Schadstoffklasse des Motors. Anhand der Schadstoffklasse lässt sich die für die Mautberechnung relevante Kategorie bestimmen.

| Kategorie A | Kategorie B | Kategorie C | Kategorie D | Kategorie E | Kategorie F | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gebührenpflichtige Schadstoffklassen | S6 | Staffel 5 | Staffel 4 | S3 | Staffel 2 | Staffel 1 |
| Euro-Emissionsklasse | Euro 6 | Euro 5/EEV 1 | Euro 4 | Euro 3 | Euro 2 | Euro 1 |
Darüber hinaus wird ab dem 1. Januar 2026 die Kategorie G für umweltfreundlichere Fahrzeuge als Fahrzeuge der Kategorie A sowie für emissionsfreie Fahrzeuge eingeführt. Sie unterliegen nicht der Maut.
Ab dem 1. Juli 2024 gelten für Fahrzeuge der Klasse 1 mit CO2-Ausstoß folgende Mautsätze in Cent pro Kilometer:
| Bis zu drei Achsen 3,5 − 7,49 t | Bis zu drei Achsen 7,5 − 11,99 t | Bis zu drei Achsen 12 − 18 t | 18 t | Vier Achsen > 18 t | Ab fünf Achsen > 18 t | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Euro 6 | 15,1 | 17,7 | 23,8 | 30,3 | 32,4 | 34,8 |
| Euro 5, EEV 1 | 18,9 | 20,5 | 27,5 | 35,3 | 36,3 | 38,9 |
| Euro 4 | 20,1 | 22,1 | 28,6 | 37,1 | 38,8 | 41,4 |
| Euro 3 | 22,5 | 25,0 | 32,8 | 42,9 | 45,4 | 47,8 |
| Euro 2 | 24,4 | 27,5 | 34,8 | 45,9 | 48,7 | 51,1 |
| Euro 0 und 1 | 24,8 | 27,6 | 35,0 | 48,4 | 51,2 | 51,6 |
Der Mautanteil für den CO2-Ausstoß richtet sich nach der CO2-Emissionsklasse und ist abhängig vom Motortyp. Fahrzeuge der CO2-Emissionsklasse 5 (Elektro/Wasserstoff) zahlen bis Ende 2025 keine Maut. Alle vor dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassenen Fahrzeuge fallen automatisch in die CO2-Emissionsklasse 1 (siehe Tabelle oben). Fahrzeuge mit geringem CO2-Ausstoß, die seit dem 1. Juli 2019 erstmals zugelassen werden, können mit einem entsprechenden Nachweis (Zulassungsbescheinigung, CIF, CoC, Einzelvollmacht) einer besseren CO2-Emissionsklasse zugeordnet werden und zahlen dann eine etwas geringere Maut. Diese muss bei der Toll Collect GmbH beantragt werden .
Beispiel:
Fahrzeug mit zulässigem Gesamtgewicht > 18 t, 5 Achsen, Schadstoffklasse Euro 6:
Mautsätze für die CO2-Emissionsklasse 1: 34,8 Cent; CO2-Emissionsklasse 2: 34,0 Cent; CO2-Emissionsklasse 3: 33,2 Cent; CO2-Emissionsklasse 4: 26,9 Cent
Welche Schadstoffklasse hat mein LKW?
In Deutschland zugelassene LKW (§ 7 Maut-Verordnung)
In Deutschland zugelassene LKW haben eine Schadstoffklasse, die im Fahrzeugschein bzw. in der Zulassungsbescheinigung Teil I (analog zu unserer Zulassungsbescheinigung) angegeben ist (unter der Nummer 1 des Fahrzeugscheins bzw. unter den Nummern 14 und 14.1 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Eine richtige Einstufung dieser Fahrzeuge ist daher relativ einfach.
Im Ausland zugelassene Lkw (§ 8 Maut-Verordnung)
Für mautpflichtige, jedoch nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge erfolgt der Nachweis der Schadstoffklasse durch Vorlage der in § 7 Abs. 2 Lkw-Maut-Verordnung genannten Unterlagen (aktueller Beförderungssteuer-Zahlungsbescheid oder gültiger Nachweis über die Einhaltung bestimmter technischer, sicherheitstechnischer und ökologischer Anforderungen an das Fahrzeug – COP-Dokumente bzw. CEMT-Dokumente).
Liegen für nicht in Deutschland zugelassene mautpflichtige Fahrzeuge keine der vorgenannten Bescheinigungen oder entgegenstehende Unterlagen vor, wird in Abhängigkeit vom Zeitpunkt der Erstzulassung folgende Schadstoffklasse akzeptiert:
| Auto-Anmeldestift | Voraussichtliche Schadstoffklasse |
|---|---|
| bis 1. Oktober 1993 | keine Schadstoffklasse |
| nach dem 30. September 1993 und vor dem 1. Oktober 1996 | Emissionsklasse S 1 |
| nach dem 30. September 1996 und vor dem 1. Oktober 2001 | Emissionsklasse S 2 |
| nach dem 30. September 2001 und vor dem 1. Oktober 2006 | Emissionsklasse S 3 |
| nach dem 30. September 2006 und vor dem 1. Oktober 2009 | Emissionsklasse S 4 |
| nach dem 30. September 2009 und vor dem 1. Januar 2014 | Emissionsklasse S 5 |
| nach dem 31. Dezember 2013 | Emissionsklasse S 6 |
Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) kann vom Mautpflichtigen jederzeit einen Nachweis verlangen, dass das Fahrzeug tatsächlich der Schadstoffklasse angehört, mit der es zugelassen bzw. im Bordcomputer gespeichert wurde. Dies kann durch ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder durch besondere Dokumente (COP-Dokument, CEMT-Dokumente) bestätigt werden.
Wie erfolgt die Streckeneingabe und Mautgebühren in Deutschland?
Die Eingabe von Strecken in das Mautsystem kann auf folgende Arten erfolgen:
Mittels eines im LKW verbauten Gerätes, der sogenannten On-Board Unit (OBU)
Anmeldung über das Internet oder per App
Automatische Anmeldung mittels OBU
Um die Maut automatisch entrichten zu können, muss eine OBU im LKW eingebaut werden. Die OBU selbst kostet nichts, der Einbau muss jedoch vom Unternehmen bezahlt werden; sie bleibt Eigentum der Toll Collect GmbH. Bei automatischer Anmeldung ermittelt die OBU mittels Satellitennavigation (GPS) die gefahrene Strecke und berechnet die Maut. Die Daten werden per Mobilfunk an ein Rechenzentrum zur Verarbeitung übermittelt. Die Maut wird monatlich erhoben und kann per Tankkarte, bargeldloser Zahlung, Kreditkarte oder Guthabenkonto bezahlt werden.
Hauptaufgaben eines Fahrers mit automatischer Buchung:
Kontrollieren Sie vor und nach Fahrtantritt die OnBU (geben Sie die für die Mautzahlung relevanten Fahrzeugdaten gemäß den Anweisungen auf dem Display ein)
Kontrollieren Sie stets die richtige Einstellung von Gewicht und Achszahl (berücksichtigen Sie Veränderungen bei an- oder abgehängtem Anhänger)
Achten Sie auf akustische Signale und/oder die rote LED der OnBU (Störungen!)
Wenn die OnBU nicht funktioniert (Systemstörung, OBU-Störung), buchen Sie den Autobahnabschnitt manuell (Internet, App oder Terminal)
Wenn die OnBU nicht im Fahrzeug verbaut ist, müssen Sie sich vor Fahrtantritt manuell anmelden.
Ab dem 1. Dezember 2023 ist für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse nicht mehr GVW, das zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugkennzeichenfeld F.2), entscheidend, sondern tzGm, das technisch zulässige Gesamtgewicht (Fahrzeugkennzeichenfeld F. 1).
Manuelle Buchung online oder per Online-App
Die Registrierung online oder per App ist ganz einfach. Vor der Nutzung der mautpflichtigen Straßen müssen Sie Ihre geplante Route auf der Website oder in der App buchen. Nach erfolgreicher Buchung wird Ihnen eine Quittung oder Buchungsnummer zugesandt.
Hier können Sie mautpflichtige Straßenfahrten in Deutschland online buchen . Die App finden Sie im Google Play Store (Android) oder im Apple Store (iOS) .
Die Hauptpflichten des Fahrers bei der manuellen Buchung:
Buchung vor Fahrtantritt (ggf. 24 Stunden vor Fahrtantritt)
Buchungsnummer dabeihaben (ausdrucken, herunterladen, per E-Mail oder SMS)
Gebuchte Strecke und angegebenes Zeitfenster einhalten
Umbuchung/Stornierung bei Streckenänderung oder Zeitüberschreitung
Verfolgung von säumigen Zahlern und Sanktionen (Vollstreckung)
Die Kontrolle der Mautpflicht erfolgt durch die BALM. Es gibt sowohl automatische Kontrollen an rund 900 Kontrollbrücken und -posten als auch stationäre und mobile Kontrollen durch BALM-Teams, die auch stichprobenartige Betriebskontrollen durchführen. Die uniformierten Kontrollorgane haben das Recht, Fahrzeuge anzuhalten und sind befugt, Bußgelder zu erheben.
Der Mautzahler trägt die Darlegungs- und Beweislast für sämtliche Tatsachen im Zusammenhang mit der Mautzahlung. BALM erhebt u.a. die erforderlichen Eingangsdaten, analysiert die bußgeldrelevanten Informationen und leitet bei Bedarf ein Bußgeldverfahren ein. Bei eindeutiger Nichtzahlung oder Teilzahlung wird die Maut nachgefordert und ggf. ein Bußgeld verhängt (Kraftfahrer von EUR 120,00 bis 240,00, Unternehmer von EUR 240,00 bis 480,00). Kann die tatsächlich gefahrene Strecke nicht ermittelt werden, wird die Maut für 500 Kilometer erhoben. Im Einzel-/Wiederholungsfall kann bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu EUR 20.000,00 verhängt werden. Nähere Informationen zu Verwarnungen und Bußgeldern finden Sie im speziellen Bußgeldkatalog .